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Ziele und Aufgaben des Hauptausschusses:
Als Hauptausschuss wird der Teil eines Parlaments bezeichnet, der als ständige Arbeitsgruppe fungiert. Die Geschäftsordnung des Parlaments regelt seine Zuständigkeiten, zu denen unter anderem die inhaltliche Vorbereitung der Vollversammlungen des Parlaments gehören. Er ist außerdem zuständig für Immunitätsfragen und Bundesratsangelegenheiten. Im Übrigen befasst sich der Hauptausschuss insbesondere mit der Beratung verfassungsrechtlicher oder verfassungspolitischer Fragen und mit Themen, die aus Sicherheitsgründen vertraulich behandelt werden müssen. Der Hauptausschuss begleitet die zentrale Steuerung und Koordinierung der Verwaltungsreform, ist eingebunden in Verteidigungsangelegenheiten und zuständig für Themen des Hörfunks und des Fernsehens. Auch die Pflege der Beziehungen zu anderen Landesparlamenten und zu den Partnerschaftsregionen gehören zu seinen Aufgaben.
In Hessen ist der Hauptausschuss ein ständiger Ausschuss, seine Aufgaben sind in Artikel 93 der Hessischen Verfassung geregelt. Für eine Notsituation oder wenn der Landtag nicht versammelt ist, heißt es wörtlich:
„Dieser Ausschuß hat, während der Landtag nicht versammelt ist und zwischen dem Ende einer Wahlperiode oder der Auflösung des Landtags und dem Zusammentritt des neuen Landtags, die Rechte der Volksvertretung gegenüber der Landesregierung zu wahren. Er hat auch die Rechte eines Untersuchungsausschusses.“
